Leichtstoffverpackungen

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Unter Leichtstoffverpackungen versteht man alle Verpackungen aus Kunststoff, Metallen, Aluminium, Styropor, Verbundmaterialien (ein Gemisch aus Papier, Kunststoff und Aluminium). Sie alle gehören sauber und ohne Inhaltsreste ("löffelrein") in den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne.

Faustregel: Alle Verkaufsverpackungen, die nicht aus Glas oder Papier sind gehören "in Gelb".

  • Margarine-, Sahne-, Pudding- und Joghurtbecher
  • Schalen für abgepacktes Obst und Gemüse, Schalen von MikroweIlen-Gerichten
  • Chips- und Erdnusstüten
  • Getränkekartons (TetraPaks) für Saft und Milch
  • Konserven- und Getränkedosen, leere Spraydosen
  • Verkaufsverpackungen aus Alufolie (z. B. Kaffee-Vakuumverpackungen) 
  • Weichspülerflaschen etc.
  • Verpackungs-KunststofffoIien und Plastiktüten

Nichts im GeIben Sack / in der Gelben Tonne verloren haben z.B.: stark verschmutzte Verkaufsverpackungen, Bau- und Renovierungsabfälle, Tonträger, Silo- und Abdeckfolien, Stroh- und Heunetze, Seile, Bänder (z. B. Umreifungsbänder von Kartons), Kinderspielzeug, Schuhe, Textilien, Teppichreste, Schutt, Staubsaugerbeutel, Medikamente, Spritzen, Schläuche, Batterien, alte Töpfe und Küchengeräte oder Gebrauchsgegenstände aller Art.

Auch Wursthäute, Einwegbestecke, Blumentöpfe, Tee- und Grablichter, CD- und DVD-Hüllen, Videokassetten, Werkzeug-Boxen und -Koffer gehören ausnahmslos in die Restmülltonne.