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30.11.2022

verbotene Einwegplastikprodukte

Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff

 

In der EU sind inzwischen leichte Kunststofftragetaschen, Trinkhalme, Rühr- und Wattestäbchen sowie Luftballonhalter aus Plastik verboten. Auch To-Go-Becher, Fast-Foot-Verpackungen und Einweggeschirr aus Styropor dürfen nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.

Das Gleiche gilt für Einwegteller und -schalen aus Pappe, die mit Kunststoff überzogen sind.

Dennoch darf der Handel vorhandene Ware weiter abverkaufen.

Viele Unternehmen sind im Zuge des Einwegkunststoffverbots bereits auf die Herstellung von Mehrwegprodukten umgestiegen.

 Was kann jeder selbst tun um Plastikmüll zu vermeiden?

- Produkte mehrfach nutzen

- sich für Lebensmittel/Getränke in Mehrwegverpackungen entscheiden.

Z. B. können Mehrwegplastikflaschen bis zu 50 Mal wiederverwendet werden.